Elektro-Roller

Ähnlich wie beim Elektroauto verfügt auch der Elektroroller bzw. Elektro-Scooter über eine lange Geschichte. 1911 gab es bereits schon das erste Modell. Rund 40 Jahre später versuchten unter anderem einige namenhafte Hersteller, wie zum Beispiel Peugeot, Motorroller mit Elektromotor auf den Markt zu bringen. Da sie keine Abgase erzeugen, wurden die vorrangig in geschlossenen Räumen, wie zum Beispiel Fabrikhallen zum Transport von Waren und Personen eingesetzt. Mittlerweile bieten diverse Hersteller ein großes Angebot unterschiedlicher Modelle für den alltäglichen Bereich. Vorreiter in der Nutzung von Elektro-Scootern sind die Chinesen. 2006 wurden 19 Millionen Elektrofahrzeuge verkauft und damit der Absatz von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (13,4 Mio.) deutlich überholt. Je nach Akkuleistung kommen aktuelle E-Roller auf eine Reichweite von 50 bis 100 Kilometer.


Aufgrund der Bauweise lassen sich die Roller in verschiedene Kategorien unterteilen. Hierzu gehören unter anderem die Fahrzeuge mit einer steifen Verkleidung und Sitzbank für ein bis zwei Personen. Eine weitere Variante sind klappbare E-Roller, die entweder über einen Sattel für eine Person verfügen oder stehend gefahren werden. Auch die Segway-Stehroller, bei der die beiden Räder auf einer Achse liegen, gehören zu der Familie der Elektroroller.


Ähnlich wie auch schon beim Elektroauto sind die entscheidenden Vorteile, dass ein E-Roller deutlich weniger Lärm als ein Benziner erzeugt und beim Betrieb keine Abgase entstehen. Die regelmäßige Wartung ist aufgrund weniger Verschleißteile ebenfalls günstiger und leichter umzusetzen. Der Preis für einen Elektroroller kann zwischen 800,- und 4.000,- Euro liegen. Der große Preisunterschied kommt vor allem durch die Art der verwendeten Akkumulatoren zu Stande.


Die meisten Elektroroller entfallen auf die zwei EG-Fahrzeugklassen L1e und L3e. Bei der Fahrzeugklasse L1e beträgt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit 45 km/h. Das Fahren ist ab dem Alter von 16 Jahren und dem Führerschein M beziehungsweise B erlaubt. Die Fahrzeugklasse L3e wird noch mal unterteilt. Bei einer Nennleistung von bis 11 kW muss der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz des Führerscheins A1 beziehungsweise B sein. Wenn der Roller auf eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 80 km/h gedrosselt ist, darf er mit Führerschein A1 bereits schon mit 16 Jahren gefahren werden.



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