Elektro-Fahrrad

Verfügt ein Fahrrad über einen Elektromotor spricht man von einem Elektro-Fahrrad oder auch E-Bike. Bis vor einigen Jahren wurde der Antrieb häufig von einem kleinen Benzinmotor übernommen. Mittlerweile setzt die Fahrradbranche aber immer öfter auf den elektronischen Antrieb. Das Elektro-Fahrrad wird in drei Antriebstypen unterschieden. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass der Betrieb führerscheinrechtliche Folgen hat.


Beim Fahrrad mit limitierter Tretunterstützung, springt der Elektromotor nur an, wenn man in die Pedale tritt. Bei diesem Pedelec unterstützt der Motor also nur das Treten selbst. Für diesen Fahrzeugtyp besteht keine Helm- oder Führerscheinpflicht. Ebenso muss das Pedelec nicht versichert werden. Die Leistung des Motors ist auf 250 W beschränkt und erreicht dabei eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aus. Nach der Straßenverkehrsordnung fällt das Pedelec in die Gruppe der Fahrräder. Daher darf man mit diesem Antriebstyp auch Fahrradwege nutzen.


Zu einer weiteren Gruppe gehören die Fahrräder mit unbeschränkter Tretunterstützung. Diese Art des Elektro-Fahrrades unterscheidet sich vom Fahrverhalten kaum von den Zweirädern mit limitierter Tretunterstützung. Allerdings erreichen sie in der Regel eine höhere Endgeschwindigkeit. Da es sich nach dem Gesetz um Kleinkrafträder mit geringer Leistung handelt, wird ein Mofa-Führerschein benötigt und sie sind versicherungspflichtig. Eine Helmpflicht besteht nicht. Fahrradwege dürfen nur genutzt werden, wenn sie sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden und für Mofas freigegeben sind.


Die dritte Art sind Zweiräder mit Elektroantrieb. Häufig werden diese Elektrofahrräder mit unabhängigem Antrieb auch als E-Roller oder E-Scooter bezeichnet. Nach dem Gesetzgeber handelt es sich um ein Kleinkraftrad mit einer maximalen Geschwindigkeit bis zu 45 km/h. Erreichen sie aufgrund einer begrenzten Motorleistung nur eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h besteht ebenfalls keine Helmpflicht. Ein Führerschein und eine Versicherung werden in beiden Fällen benötigt.


Lange Zeit galt ein Fahrrad mit Hilfsmotor eher als Seniorenrad. Mittlerweile wächst jedoch gerade der Trend des Elektrobikes. 2009 hatten bereits 4 Prozent der verkauften Fahrräder einen elektrischen Hilfsmotor.



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